3. Das Urteil des Bezirksgerichts Brugg, Jugendgericht, vom 15. Juni 2023 (JU.2022.2), sei in Dispositiv-Ziffer 4 aufzuheben und der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Zivil- und Strafklägerin den Betrag von CHF 13'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 11. Juni 2021 als Genugtuung zu bezahlen. 4. Das Urteil des Bezirksgerichts Brugg, Jugendgericht, vom 15. Juni 2023 (JU.2022.2), sei in Dispositiv-Ziffer 5 aufzuheben und die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.