6. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger eine Entschädigung in der Höhe von total Fr. 14'060.77 (inkl. MwSt. in der Höhe von Fr. 1'005.27) auszurichten. 7. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem unentgeltlichen Vertreter der Privatklägerin eine Entschädigung in der Höhe von total Fr. 12'908.81 (inkl. MwSt. in der Höhe von Fr. 922.91) auszurichten." 2. 2.1. Gegen dieses ihr im Dispositiv am 26. Juni 2023 schriftlich eröffnete Urteil meldete die Privatklägerin am 5. Juli 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 4. September 2023 zugestellt.