4. Die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. -4- 5. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Privatklägerin deren Parteikosten gemäss eingereichter Kostennote (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen." 1.2.4. Der Beschuldigte beantragte: " 1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Schändung freizusprechen. 2. Der Beschuldigte sei wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig zu sprechen.