5. Gestützt auf Art. 25 Abs. 2 JStPO in Verbindung mit Art. 135 Abs. 4 StPO sei B._____ zu verpflichten, einen angemessenen, symbolischen Beitrag an die Kosten der amtlichen Verteidigung der Gerichtskasse Brugg zurückzuerstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Der Restbetrag der Kosten der amtlichen Verteidigung sei gemäss der obgenannten Bestimmung auf die Gerichtskasse zu nehmen." 1.2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht Brugg vom 15. Juni 2023 wurden der Zeuge C._____, die Privatklägerin und der Beschuldigte befragt und die Parteien plädierten.