5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Sofern es der Beschuldigte innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils beantragt und er die Kosten für die dauerhafte Löschung der verbotenen pornografischen Daten und Gewaltdarstellung (z.B. durch vollständige Rücksetzung der Mobiltelefone ohne Wiederherstellungsmöglichkeit der inkriminierten Daten) bezahlt, sind ihm folgende Gegenstände herauszugeben: - Mobiltelefon Samsung Edge S7 - Mobiltelefon Samsung Galaxy S20 Bei unbenutztem Ablauf der Frist werden diese eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 22 -