1. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Schändung freigesprochen. - 21 - 2. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 und 2 StGB [in Rechtskraft erwachsen]; - der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG [in Rechtskraft erwachsen]; - des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG [in Rechtskraft erwachsen].