6.2. Die dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Ian Lionel Graber, für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 7'942.75 ist im Berufungsverfahren unangefochten geblieben, weshalb darauf nicht mehr zurückzukommen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2). Diese Entschädigung ist vom Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 3'971.35 zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).