- 17 - 3.7.3. Der Beschuldigte ist am 27. Oktober 2021 ohne gültigen Fahrausweis mit dem Zug von Brugg nach Aarau, am 28. Oktober 2021 von Muri nach Lenzburg, am 14. Dezember 2021 von Birrwil nach Lenzburg und am 19. Januar 2022 von Aarau nach Brugg gefahren. Es handelt sich um keine besonders langen Strecken und die Art und Weise der Tatbegehung ist nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, sodass von einem leichten Verschulden und unter Berücksichtigung der knappen finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten von dafür angemessenen Einzelbussen von je Fr. 100.00 auszugehen ist.