Die Bilder zeigen grösstenteils nackte Mädchen in verschiedenen Altersstufen von Kleinkindern bis Jugendlichen in aufreizenden Posen oder mit Fokus auf deren Genitalbereich. Der Inhalt der Dateien umfasst damit im Spektrum der möglichen Erscheinungsformen leichte und eher leichte Formen der Pornografie. Der Beschuldigte ist ebenfalls über den vorerwähnten Facebook- oder WhatsApp-Chat an die kinderpornografischen Bilder gekommen. Betreffend die Art und Weise der Deliktsbegehung und das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit kann auf das zuvor Gesagte verwiesen werden (E. 3.4.1).