A._____ befand sich vom 23. Oktober 2020 bis 3. März 2021 in kinder- und jugendpsychiatrischer Abklärung bei der Psychiatrie L._____, wobei gemäss Abklärungsbericht vom 14. März 2021 eine mittelgradig depressive Episode diagnostiziert worden ist. Im Dezember 2020 habe A._____ eine antidepressive Medikation begonnen, diese jedoch bei subjektiv nicht wahrgenommener Verbesserung im Februar 2021 wieder abgesetzt (UA act. 175 ff.). A._____ hat ausgesagt, es sei ihr in dieser Zeit sehr schlecht gegangen (UA act. 319). Sie habe sich eine Auszeit von der Arbeit genommen bzw. die Lehre abgebrochen, Streitereien im Freundeskreis gehabt und kurz zuvor die Trennung mit ihrem Freund durchgemacht.