Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Nach dem Vorfall, am Nachmittag des 13. März 2021, hat sie dem Beschuldigten zwar via Instagram-Chat geschrieben, sie habe ihm gesagt, dass sie Medikamente zum Schlafen nehme und sei komplett weg gewesen, nachdem sie die Medikamente genommen habe (UA act. 328). In ihrer ersten Einvernahme hat sie dies jedoch nicht erwähnt, sondern ausgesagt, sie könne sich nicht vorstellen, weshalb sie beim Geschlechtsverkehr nicht aufgewacht sei (UA act. 320), und in den weiteren Einvernahmen hat sie ausgesagt, sie habe an diesem Abend keine Medikamente genommen (UA act.