A._____ hat beschrieben, sie habe am nächsten Morgen Schmerzen im Analbereich verspürt und sei verkotet gewesen. Die Schmerzen hätten sicher eine Woche angehalten und sie habe Mühe beim Stuhlen und Sitzen gehabt (GA act. 33 f.; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Aufgrund der von A._____ beschriebenen Folgen ist davon auszugehen, dass bereits eine anale Penetration erhebliche Schmerzen verursacht hätte. Dass A._____ während des (schmerzhaften) Geschlechtsverkehrs geschlafen haben und nicht aufgewacht sein soll, lässt sich nicht schlüssig erklären. Gründe, die für einen besonders tiefen Schlaf oder eine Bewusstlosigkeit sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.