Dann habe er den Arm über ihren Bauch gelegt und sie seien eingeschlafen (GA act. 56 f.). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung schilderte der Beschuldigte, sie hätten vaginalen Geschlechtsverkehr gehabt, wobei sie ihre Hüfte mitbewegt, ihn am Oberschenkel angefasst und gestöhnt habe, und er habe die Spitze seines Fingers in ihren Anus eingeführt, worauf sie weiter gestöhnt und sich weiter bewegt habe. Es sei schöner normaler Geschlechtsverkehr gewesen. Danach habe er den Arm um sie gelegt und sie seien eingeschlafen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22 f., 24 f.). Am nächsten Morgen sei A._____ schon wach gewesen und habe gehen wollen.