Sie habe immer noch gleich gestöhnt und das Gesäss an ihn gedrückt (GA act. 54 f.). Auf die Frage, ob A._____ passiv gewesen sei, sagte der Beschuldigte zudem aus, sie habe das Gesäss selbst leicht nach vorne und hinten bewegt und habe ihn mit dem Arm gehalten (GA act. 61). Er habe dann auf ihr Bein ejakuliert, wobei sie auch dann etwas gestöhnt habe. Er habe die Decke, die unten bei den Füssen gewesen sei, hochgenommen und an ihr Bein gehalten, um sauber zu machen. Dann habe er den Arm über ihren Bauch gelegt und sie seien eingeschlafen (GA act.