Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22, 27). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, A._____ habe ihr Gesäss an in gedrückt, weil sie gemerkt habe, dass er eine Erektion habe. Er habe dann seine Boxershorts ausgezogen und sein Glied an ihre Vagina gedrückt und gerieben. Danach hätten sie vaginalen Geschlechtsverkehr gehabt und er habe währenddessen einen Finger in ihren Anus eingeführt. Sie habe immer noch gleich gestöhnt und das Gesäss an ihn gedrückt (GA act.