2.5.2. Der Beschuldigte hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie der Berufungsverhandlung zur Sache ausgesagt. Er hat ausgeführt, A._____ und er hätten während des Films geredet, sie habe auf dem Sofa die Beine auf ihm gehabt und er habe ihre Beine und Oberschenkel gestreichelt (GA act. 48 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Als der letzte Zug weg gewesen sei, habe er ihr angeboten, dass sie alleine im Bett oder auf dem Sofa schlafen könne. Sie habe sich entschieden, im Bett zu schlafen. Sie sei dann ins Bett gegangen und er sei kurz später, nachdem er geraucht und die Katzen gefüttert habe, auch ins Bett -8-