2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen vor, er habe in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2021 zwischen 23:30 Uhr und 06:45 Uhr an seinem Wohnort in U._____ Vaginal- und Analverkehr an A._____ vollzogen, nachdem diese eingeschlafen respektive widerstandsunfähig gewesen sei, was er gewusst oder zumindest in Kauf genommen habe (Anklageziffer I.1).