6. 6.1. Sofern es der Beschuldigte innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils beantragt und er die Kosten für die dauerhafte Löschung der verbotenen pornografischen Daten und Gewaltdarstellung bezahlt, sind ihm folgende Gegenstände herauszugeben: - Mobiltelefon Samsung Edge S7 - Mobiltelefon Samsung Galaxy S20 Bei unbenutztem Ablauf der Frist werden diese eingezogen. Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Über die Wiederaushändigung / Vernichtung des sichergestellten Schmetterlingsmessers hat die Kantonspolizei Aargau (SIWAS) nach Art. 31 WG zu befinden.