4.2. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 18. Mai 2016 für den Anteil von 18 Monaten der teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Der zu vollziehende Strafanteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe ist Bestandteil der in Ziff. 4.1 ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe. - 17 - 4.3. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 3 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände werden eingezogen: