vgl. zur zeitlichen Anwendung: Urteile des Obergerichts SST.2023.62 vom 26. Januar 2024 E. 4.2.2 sowie SST.2020.48 vom 10. Januar 2024 E. 5.2). Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 79.90 (siehe vorstehende Korrektur bei den gescannten Seiten) und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 1.3 Stunden plus Auslagen von Fr. 22.40 bis zum - 15 - 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 6.5 Stunden plus Auslagen von Fr. 57.50 ab dem 1. Januar 2024), woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht von Fr. 2'080.65 resultiert.