Verteidigung im Strafverfahren nötig ist, hat der erfahrene Anwalt zu gelten, der im Bereich des materiellen Strafrechts sowie des Strafprozessrechts über fundierte Kenntnisse verfügt und deshalb seine Leistungen von Anfang an zielgerichtet sowie effizient erbringen kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_888/2021 vom 24. November 2022 E. 2.2.1 m.H.). Auf die eingereichte Kostennote kann nur teilweise abgestellt werden. Diese erweist sich bei einem geltend gemachten Aufwand von 15.4 Stunden – mithin entsprechend 103 % des den beiden ehemaligen amtlichen Verteidigerinnen entschädigten Aufwands des Berufungsverfahrens vor Rückweisung durch das Bundesgericht – als überhöht.