4.3. Die frei mandatierte Verteidigung hat für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht Anspruch auf Entschädigung der Aufwendungen für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte der beschuldigten Person (Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 StPO sowie § 9 Abs. 1 und Abs. 2bis AnwT; § 13 AnwT). - 13 -