Bemerkenswert ist auch, dass er trotz seines aktuell (wieder) bestehenden Betäubungsmittelkonsums dennoch einer harten, regelmässigen Arbeitstätigkeit als gelernter Bau-Facharbeiter nachgehen kann. Die berufliche Situation hat sich insoweit zwar formal leicht verbessert. Allerdings ging der Beschuldigte bereits zuvor seit 2016 einer mehr oder weniger 100 %-Arbeitstätigkeit im Stundenlohn nach, als er von der Sozialhilfe weggekommen ist (Protokoll, S. 7).