Mithin ist er nach wie vor dabei Schulden abzubauen, wofür er früh aufstehen und «bügeln» gehen müsse, was nicht einfach sei, wenn dann Ende Monat Geld weggenommen werde (Protokoll, S. 12). Wie bereits im ersten Berufungsurteil festgehalten, sind die Bemühungen des Beschuldigten hinsichtlich eines betäubungsmittelfreien Lebens, seiner Arbeitstätigkeit sowie seines Schuldenabbaus positiv zu werten und auch zweifellos lobenswert. Bemerkenswert ist auch, dass er trotz seines aktuell (wieder) bestehenden Betäubungsmittelkonsums dennoch einer harten, regelmässigen Arbeitstätigkeit als gelernter Bau-Facharbeiter nachgehen kann.