Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 11. November 2021 wegen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von Fr. 800.00 und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 21. September 2023 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a BetmG zu einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Auch wenn es sich bei den beiden letzten Strafbefehlen um blosse Übertretungen handelt, so zeigen sie doch auf, dass es dem Beschuldigten (noch) nicht gelungen ist, nicht mehr zu delinquieren.