_, der zuvor bereits wegen eines Ladendiebstahls angehalten sowie kontrolliert wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt keine Betäubungsmittel gefunden wurden (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung vom 18. Januar 2024 [Protokoll], S. 6 f.), ist anlässlich seiner (zweiten) Anhaltung eine Folie mit Heroinrückständen sichergestellt worden. Dass D._____ in Abrede gestellt hat, eine Folie mit Heroingemisch -4-