1.2. Nach den verbindlichen Vorgaben des Bundesgerichts sind die notwendigen Beweisabnahmen vorzunehmen und ist der gestützt darauf zu erstellende Sachverhalt ein weiteres Mal neu rechtlich zu würdigen und damit einhergehend die Strafzumessung insbesondere aufgrund der in die Prognosestellung bis zum Zeitpunkt des Entscheids mit einzubeziehenden persönlichen Verhältnisse neu vorzunehmen. Es würden zwar gewichtige Indizien für die Erstellung des angeklagten Sachverhalts vorliegen. Anhand der vom Bundesgericht aufgezeigten konkreten Umstände – der an D.__