3. Die Berufungsverhandlung fand mit Befragung des Beschuldigten sowie des Zeugen D._____ am 18. Januar 2024 statt. Der Beschuldigte beantragte einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG, eine Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG unter Verzicht auf den Widerruf zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen, eventualiter eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von unter 1 Jahr, und die Abweisung der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft.