2. Das Bundesgericht hiess eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_184/2022 vom 18. August 2023 gut (soweit es darauf eingetreten ist), hob das Urteil des Obergerichts vom 1. Oktober 2020 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück.