a WG und mehrfachen geringfügigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB unter Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 18. Mai 2016 bedingt gewährten Anteils von 18 Monaten der teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 25 Monaten und einer Busse von Fr. 1'000.00. Es entschied über die beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände sowie Vermögenswerte und die Zivilklage.