61: «hatte keine Sicht auf das Trottoir»), hat er seine Geschwindigkeit nicht den Umständen entsprechend angepasst, sondern hat das Bremsmanöver erst eingeleitet, als er B._____ auf dem Fussgängerstreifen erblickt hatte, so dass er mitten auf dem Fussgängerstreifen statt zur Gewährung des Vortrittsrechts vor diesem zum Stehen gekommen ist. Das Vortrittsrecht gegenüber Fussgängern wird augenscheinlich nicht gewahrt, wenn das Fahrzeug nach der eingeleiteten Bremsung erst mitten auf dem Fussgängerstreifen zum Stillstand gelangt, so dass der sich schon auf dem Streifen befindende Fussgänger die Strasse auf diesem nicht mehr ungehindert queren kann.