Obwohl er das an den Fussgängerstreifen angrenzende Trottoir nicht überblicken konnte (act. 61: «hatte keine Sicht auf das Trottoir»), hat er seine Geschwindigkeit nicht den Umständen entsprechend angepasst, sondern hat das Bremsmanöver erst eingeleitet, als er B._____ auf dem Fussgängerstreifen erblickt hatte, so dass er mitten auf dem Fussgängerstreifen statt zur Gewährung des Vortrittsrechts vor diesem zum Stehen gekommen ist.