Einbiegen «ca. in der Mitte der Gegenfahrbahn des Fussgängerstreifens» gesehen habe und er sodann eine «Vollbremsung» gemacht habe. Das Kind habe den Blick nach hinten gerichtet gehabt und sei unaufmerksam gewesen. Sein Fahrzeug sei bereits stillgestanden, als das Kind auf der Höhe des linken Seitenspiegels in sein Auto gelaufen sei (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 2. Mai 2022 [act. 12 ff., act. 16]).