Die Missachtung des Vortrittsrechts von Fussgängern auf der Fahrbahn durch unvorsichtige Fahrzeuglenker stellt in aller Regel sowohl objektiv als auch subjektiv eine schwere Verkehrsregelverletzung dar. Denn bei einem unaufmerksamen Fahren innerorts im Bereich eines Fussgängerstreifens liegt die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung oder gar Verletzung des Fussgängers nahe, da dieser bei einer Kollision mit einem Auto selbst bei relativ geringer Fahrgeschwindigkeit schwere und schwerste Verletzungen davontragen kann (Urteile des Bundesgerichts 6B_1318/2019 vom 23. Juni 2021 E. 2.4.2; 6B_502/2019 vom 27. Februar 2020 E. 2.3.3).