2. 2.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 5. September 2023, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Im Falle einer Verurteilung sei er lediglich wegen einfacher und nicht wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig zu sprechen und zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. 2.2. Im Einverständnis der Parteien wurde das schriftliche Verfahren angeordnet (Art. 406 Abs. 2 StPO). Der Beschuldigte reichte die schriftliche Berufungsbegründung am 29. September 2023 ein.