4. Der Beschuldigte ist schuldig - des versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 1) - der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB zum Nachteil von D._____ (Anklageziffer 3.3) [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB zum Nachteil von D._____ (Anklageziffern 4.1 und 4.3) [in Rechtskraft erwachsen]. 5. 5.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 4 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 40 StGB, Art. 34 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB und Art. 46 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Jahren,