Der amtliche Verteidiger machte für das Aktenstudium (u.a. Gutachten von Prof. Dr. med. H._____, Befragung von C._____, medizinische Akten und Beizugsakten SDRG) einen Aufwand von insgesamt 18 Stunden geltend, was sich in Anbetracht der Tatsache, dass er mit dem Fall bereits aufgrund seiner erstinstanzlichen Teilnahme bestens vertraut war, als deutlich zu hoch erweist. Dem Obergericht erscheint ein Aufwand von 5 Stunden angemessen. Darin ist auch eine erneute Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil enthalten. Die zwischen dem 13. Mai 2024 und 1. Juni 2024 aufgeführten Positionen betreffend das Aktenstudium sind somit um 13 Stunden zu kürzen.