Der Beschuldigte unterliegt mit seiner Berufung, mit der er eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, eventualiter wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, und eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, eventualiter von 5 Jahren, sowie eine Reduktion der Dauer der Landesverweisung beantragt hat, vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft, welche mit Berufung eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 20 Jahre beantragt hat, dringt insoweit durch, als die Freiheitsstrafe auf 12 Jahre erhöht und die Dauer der Landesverweisung – wie von ihr beantragt – auf 15 Jahre festgesetzt wird.