4.2. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessenspielraum zu. Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil wegen versuchten Mordes, bei welchem es sich um eine Katalogtat gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB handelt, schuldig gesprochen. Dafür wird er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Jahren bestraft. Mit dem versuchten Mord an seiner eigenen Tochter hat der Beschuldigte ein hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es kann ihm – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts und der unangefochten gebliebenen ambulanten Massnahme – keine positive Legalprognose gestellt werden.