Unter diesen Umständen liegt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots allein aufgrund einer Nichteinhaltung der Fristen für eine Urteilsbegründung wiegt jedoch nicht derart schwer, dass sie vor dem Hintergrund einer mehrjährigen Freiheitsstrafe für einen versuchten Mord zu einer Strafreduktion führen könnte, zumal sich der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug befindet, das erstinstanzliche Urteil mündlich eröffnet worden war und auch er selbst eine mehrjährige Freiheitsstrafe beantragt hatte. Unter diesen Umständen kann es mit einer Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Dispositiv sein Bewenden haben.