Die Frist für die Urteilsbegründung beträgt gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO 60 Tage, ausnahmsweise 90 Tage. Nach der Rechtsprechung handelt es sich hierbei um eine Ordnungsfrist, deren Nichteinhaltung ein Indiz für eine Verletzung des Beschleunigungsgebots sein kann. Die Zustellung des begründeten vorinstanzlichen Urteils erfolgte am 7. September 2023. Mit einer Ausfertigungsdauer von fast 8 Monaten für die schriftliche Urteilsbegründung hat die Vorinstanz die hierfür massgebenden Fristen - 15 -