_) gefallen seien (UA act. 588). Sie gab an, der Streit habe begonnen, weil E._____ nicht zum Beschuldigten habe gehen wollen; es sei immer um das Gleiche gegangen, so auch um Geld, weil er nicht gearbeitet habe (UA act. 588). - 12 - An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestÃĪtigte sie auf Nachfrage, wonach C._____ zum Beschuldigten gesagt habe, wenn er nicht bezahle, brauche er E._____ auch nicht zu sehen (vorinstanzliches Protokoll, S. 32).