__ habe laut mit ihm gesprochen (UA act. 562). Anlässlich der Schlusseinvernahme führte er wiederum aus, D._____ habe, als sie aus dem Bus ausgestiegen seien, extra laut geschrien, ihn beleidigt und provoziert (UA act. 979). Sie habe ihn mit den Worten «Hurensohn» sowie «Sauhund» beschimpft und gesagt, dass er ein schlechter Vater sei und seiner Tochter kein Geld bezahle (UA act. 980). C._____ führte sowohl anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme vom 26. August 2019 (UA act. 570 ff.) wie auch in ihrem handschriftlichen Schreiben vom 17. August 2019 (UA act. 580 ff.) aus, sie habe den Beschuldigten beim Durchgang vom S._____ zum T._____ angeschrien (UA act. 581). Vor dem S.___