Grossmutter von E._____ ein Ende zu setzen, eine krasse Missachtung fremden Lebens offenbart. Auch wenn der genaue Beweggrund für die vom Beschuldigten begangene Tat unklar bleibt, ist doch erstellt, dass eine verbale Auseinandersetzung zwischen C._____, D._____ und dem Beschuldigten vorangegangen ist und den Beschuldigten unvermittelt zur Tat gegenüber seiner Tochter hat schreiten lassen. Mithin besteht ein krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Tat. Der Beschuldigte handelte aus völlig nichtigem Anlass.