Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat seine Tochter E._____ unvermittelt zweimal mit voller Wucht kopfvoran auf den Boden geschleudert und dadurch versucht, sie auf besonders skrupellose Art und Weise zu töten (siehe dazu im Einzelnen oben). Der Beschuldigte hat durch seine Vorgehensweise, bei der er augenscheinlich alles daransetzte, dem Leben seiner Tochter gnadenlos und auf brutalste Art und Weise und vor den Augen der Mutter und der - 10 -