jeweils mit Hinweisen). Affekt und verminderte Schuldfähigkeit schliessen die Qualifizierung einer Tötung als Mord nicht aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_305/2013 vom 22. August 2013 E. 4.6 mit Hinweisen). Ein Versuch gemäss Art. 22 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende führt oder, wenn der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht eintritt oder dieser nicht eintreten kann. -7-