1. Der Beschuldigte ficht mit Berufung die vorinstanzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes hinsichtlich der Qualifikation und damit einhergehend die Strafzumessung und die Dauer der Landesverweisung an. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung eine Erhöhung der Freiheitsstrafe und der Dauer der Landesverweisung. Nicht angefochten wurden die Schuldsprüche wegen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB und wegen mehrfacher Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB gegenüber D.___