3.3. Am 24. Oktober 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -5- 4. Die Berufungsverhandlung fand am 7. Juni 2024 statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung des Beschuldigten und der Beschuldigte die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft. Das Obergericht zieht in Erwägung: