3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. September 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 20 Jahre und eine Erhöhung der Dauer der Landesverweisung auf 15 Jahre. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 26. September 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei – anstelle des versuchten Mordes – der versuchten schweren Körperverletzung, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen. Er sei mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu bestrafen, eventualiter mit einer solchen von 5 Jahren. Zudem hat er die Dauer der Landesverweisung angefochten.