12. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 20'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 65'254.35 c) den Kosten für Übersetzungen (Beschuldigter) von Fr. 3'176.60 d) den Kosten für Übersetzungen (Zeugen) von Fr. 343.00 e) den Kosten für die Erläuterung des Gutachtens von Fr. 2'745.40 f) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 28'584.20 g) nicht verrechenbare Auslagen (Raummiete) Fr. 150.00 h) nicht verrechenbare Auslagen (Kantonspolizei) Fr. 324.40